Pressemitteilung

von Hans-Jürgen Goßner MdL

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Verfassungsschutz braucht Grenzen

21. Juli 2022

Der sicherheitspolitische AfD-Fraktionssprecher Hans-Jürgen Goßner MdL hat in seinem Debattenbeitrag die Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes kritisiert. „Leider ist es schon so, dass die Sicherheitsbehörden sehr häufig in Übereifer verfallen. Erst recht die Verfassungsschutzbehörden. Die Aufgaben des Verfassungsschutzes sind unklar und weit auslegungsfähig, und allzu oft dienen sie den politischen Interessen ihrer Dienstherren. Es kann ja nicht sein, dass Bestandsdaten bei Telekommunikationsanbietern einfach so mit der Begründung ‚das ist unsere Aufgabe‘ abgerufen werden. Daher ist zu begrüßen, dass künftig ihre Allmacht an einer weiteren, wenn auch kleinen Stelle begrenzt wird. Nur, wenn tatsächliche Anhaltspunkte im Einzelfall vorliegen, soll künftig ein Auskunftsrecht für Telemediendaten bestehen.“

Niemand sollte sich aber Illusionen hingeben: Auch diese Voraussetzungen können konstruiert werden, mahnte Goßner. „Ein solches Vorgehen muss im Rechtsstaat aber ausgeschlossen sein. Eine gewisse Versicherung gegen solche Unsitten stellt die ebenfalls neu eingeführte Dokumentationspflicht dar. Der Dienst läuft dann Gefahr, vor Gericht zu unterliegen, wenn er sich nicht an diese Formalien hält. Auch künftig sollte sich niemand, der ein gutes Gewissen hat, mit Ausspähungen durch den VS abfinden. Ihm werden Grenzen aufgezeigt, die den Betroffenen eine wirksame Handhabe zur Gegenwehr bieten. Insbesondere vor dem Hintergrund der nicht ganz neuen Erkenntnis, dass die deutsche Besonderheit des Inlandsgeheimdienstes trefflich als Mittel der Wahl zur Delegitimierung und Bekämpfung politisch unliebsamer Meinungen geeignet ist.“

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