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Pressemitteilung

von Hans-Jürgen Goßner MdL

Eingeschränkte Angrenzerbenachrichtigung ist Entmündigung der Bürger und trägt nicht bei zur Beschleunigung der Bauvorhaben!

25. Oktober 2023

„Die heutige Anhörung zum Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren (Drs. 17/5422) zeigte, dass sowohl der Städtetag als auch die Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltsverein die Sichtweise der AfD-Fraktion teilen.“ Mit diesen Worten bilanzierte der landesentwicklungspolitische AfD-Fraktionssprecher Hans-Jürgen Goßner MdL die Anhörung. „Im August bereits warnte die AfD-Fraktion vor einer Entmündigung des Bürgers durch die von Wohnungsbauministerin Razavi vorgeschlagene Abschaffung des Widerspruchsverfahrens zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von Bauanträgen“. Die Landesregierung beschränkt nun die Angrenzerbenachrichtigung auf die Fälle von Abweichungen von Vorschriften. Nur wenn es Ausnahmen und Befreiungen von nachbarschützenden Vorschrif­ten des öffentlichen Rechts gibt, werden die Angrenzer benachrichtigt. 

Nun stellt sich sowohl der Städtetag als auch die Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltsverein auf die Seite der AfD-Fraktion: Die Angrenzerbenachrichtigung habe im süddeutschen Raum lange Tradition, habe sich in der Praxis gut bewährt und sei auch im Rechtsdenken der Bevölkerung verwurzelt. 

Die Baurechtsbehör­de gibt in Zukunft der Gemeinde vor, ob und welche Angrenzer zu benachrichtigen sind.  Nach Meinung der AfD sollten die Angrenzer jedoch selbst entscheiden dürfen, ob sie in ihren schutzwürdigen Rechten betroffen sind. Eine Benachrichtigung muss deshalb in jedem Fall erfolgen. Viele Menschen haben den Anspruch, einmal in ihrem Leben zu bauen und in diesem Haus, das sie gebaut haben, zu leben, Familie zu gründen und alt zu werden.  Da möchte der Hauseigentümer benachrichtigt werden und zwar in jedem Fall, ob das Haus klein oder groß ist, auch wenn es nicht zu irgendwelchen Ausnahmen gekommen ist. Wenn die Nachbarn nicht frühzeitig eingebunden werden, werden sie stattdessen im Nachgang rechtliche Schritte gegen die baurechtliche Entscheidung ergreifen, mit denen sie nicht einverstanden sind.“

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