Pressemitteilung
von Hans-Jürgen Goßner MdL
Binders seltsame Gesetzesauslegung
30. März 2022
Mangelnde Kenntnisse über das baden-württembergische Fraktionsgesetz hat der AfD-Landtagsabgeordnete Hans-Jürgen Goßner dem SPD-Generalsekretär Sascha Binder attestiert: „Als Parlamentarier und Rechtsanwalt sollte er die Rechtslage kennen. In § 1 (3) des FraktG ist unmissverständlich geregelt, dass ,Fraktionen […] im Rahmen der zulässigen Aufgabenwahrnehmung in der Entscheidung über die geeigneten Mittel, Formen und Örtlichkeiten ihrer Öffentlichkeitsarbeit frei‘ sind. Dass das Binder nicht gefällt, ist das Eine, dass er aber von einem ,Etikettenschwindel‘1 fabuliert, offenbart eine seltsame Auslegung geltenden Rechts“, so Goßner. Dies würde auch eine rechtliche Prüfung der Landtagsverwaltung bestätigen.
Hintergrund war eine landesweite Verteilung des „BWjournal“, einer Informationsbroschüre der AfD-Landtagsfraktion, die u.a. die drei Löwen aus dem Landeswappen trägt. „Das hat mit ,Etikettenschwindel‘ nichts zu tun. Auch die CDU-Fraktion und die Fraktion der Grünen tragen die drei Löwen in ihrem Fraktionslogo. Dass der FDP-Fraktionschef Rülke in Binders Chor einstimmt, ist geradezu grotesk. Er möge doch mal einen Blick auf das Logo seiner Fraktion werfen“, so Goßner weiter.