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Pressemitteilung

von Hans-Jürgen Goßner MdL

Änderung des Wahlrechts ist grüne Klientelpolit

1. März 2023

Wir beschäftigen uns mal wieder mit Änderungen des Wahlrechts, ohne dass ich eine Notwendigkeit zur erneuten Umgestaltung des bewährten baden-württembergische Kommunalwahlrechts erkennen kann. Änderungen sind sinnvoll, wenn sie den Wahlbürgern im Sinne einer Vereinfachung zugutekommen – oder wenn sie wenigstens Missstände und Unzuträglichkeiten aufgreifen, von denen viele Wahlbürger genervt oder Kandidaten oder Mandatsträger abgeschreckt werden. Nichts davon ist der Fall. Wir wälzen stattdessen viel Papier für Randgruppen, Wählerklientel und Lobbyisten, aber wenig fürs Wahlvolk, das nichts davon hat. Fast jede dieser Neuerungen ist auf Einflüsterungen von Interessengruppen zurückzuführen. Das Wahlvolk möchte vernünftige Sachpolitik. Wir bezweifeln, dass die Sachpolitik von diesen Neuerungen profitiert.“

Sie profitiert aber ganz sicher nicht vom zentralen Vorhaben dieses Gesetzes, nämlich der Öffnung des passiven Wahlrechts für 16-Jährige, weiß Goßner. „Alle anderen Neuregelungen gruppieren sich als reines Beiwerk um dieses zentrale grüne Ziel herum, dem die CDU als Befehlsempfänger wieder einmal nichts entgegensetzt. Die Grünen sehen minderjährige Schüler als grüne Kernwähler, die es bei Laune zu halten gilt. Wie bei solcher Klientel-Politik üblich, stoßen alle Argumente gegen das passive Wahlrecht für Minderjährige auf taube Ohren. Die Fachverbände sind geradezu Sturm gelaufen gegen diese Neuerung. Aber ebenso wie beim Landtagswahlrecht übt die Regierung eisern ihre Macht aus. Sie fordert überall qualifiziertes Personal, aber wie dieses Beispiel mal wieder zeigt, missachtet sie dessen Expertise, wo immer es ihr nützt.

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